Allgemeine Geschäftsbedingungen

der abteilung_digital GmbH

 

A.    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

A.1.    Geltungsbereich

A.1.1.    Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der abteilung_digital GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frau Daniela Liesche und Herrn Sven Mund, Große Barlinge 70c, 30171 Hannover, (nachfolgend „ABTEILUNG_DIGITAL“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
A.1.2.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den vorliegenden Bedingungen abweichende Regelungen enthalten, werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn ABTEILUNG_DIGITAL diese ausdrücklich und mindestens in Textform akzeptiert.
A.1.3.    Enthält ein Angebot von ABTEILUNG_DIGITAL von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, so gehen diese im Zweifel den AGB vor.

A.2.    Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungen

A.2.1.    Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass ABTEILUNG_DIGITAL dem Auftraggeber ein Angebot in Textform unterbreitet und dieser es annimmt. Die Annahme durch den Auftraggeber kann mündlich oder in Textform erfolgen. Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, acht Wochen ab dem Angebotsdatum gültig.
A.2.2.    Die von der ABTEILUNG_DIGITAL zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und können insbesondere sein:

  • Beratung, Workshops und Strategien betreffend dem Online-Auftritt
  • Konzeption & Design
  • Webentwicklung
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Schaltung von Werbeanzeigen bei Google (Google-Ads) und/oder Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn, …)
  • Foto- und Videoproduktionen
  • Social-Media-Management (Betreuung der Seiten und Content-Erstellung)
  • Livestreaming
  • Employer Branding / Recruiting

A.2.3.    Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot bezeichneten Leistungen. Weitere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Parteien einigen sich in Textform über eine Leistungserweiterung und entsprechende Mehrvergütung.

A.3.    Allgemeines

A.3.1.    Angebote und Darstellungen, welche die Leistungen von ABTEILUNG_DIGITAL betreffen (z.B. auf der Unternehmenswebsite und/oder in Werbebroschüren) sind stets unverbindlich und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese in Schriftform erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ bezeichnet sind.
A.3.2.    ABTEILUNG_DIGITAL ist berechtigt sich zur Erfüllung vertraglicher Leistungspflichten eines oder mehrerer Unterauftragnehmer zu bedienen.
A.3.3.    Sofern und soweit bei der Leistungserbringung kein bestimmter Erfolg durch ABTEILUNG_DIGITAL geschuldet ist, so erbringt ABTEILUNG_DIGITAL branchenübliche Leistungen mittlerer Art und Güte.

A.4.    Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

A.4.1.    ABTEILUNG_DIGITAL wird bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Auftraggeber unterstützt. Der Auftraggeber stellt im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für ABTEILUNG_DIGITAL kostenfrei erfüllt werden.
A.4.2.    Insbesondere wird der Auftraggeber rechtzeitig sämtliche benötigten Informationen und Unterlagen an ABTEILUNG_DIGITAL übermitteln. Er wird ABTEILUNG_DIGITAL insbesondere alle notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung stellen und ggf. benötigte Zugriffsrechte erteilen.
A.4.3.    Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch ABTEILUNG_DIGITAL ein Zugriff per Datenfernübertragung auf die IT-Systeme des Auftraggebers erfolgen soll, hat der Auftraggeber den entsprechenden Zugriff über ein Kommunikationsnetz (z.B. Internet) zu ermöglichen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Zugriff per Datenfernübertragung über eine nach Stand der Technik gegen den unbefugten Zugriff Dritter geschützte Verbindung erfolgen kann.

A.5.    Vergütung

A.5.1.    Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Leistungserbringung nach Aufwand entsprechend den im Angebot genannten Vergütungssätzen. Von ABTEILUNG_DIGITAL erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
A.5.2.    Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisezeiten sind zu vergüten, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot nichts anderes ergibt. Erstattungsfähig sind gegen Nachweis Fahrtkosten in Höhe von 0,30 €/Km, Bahnfahrten 2. Klasse und Hotelüberübernachtung (max. 4 Sterne).
A.5.3.    Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von ABTEILUNG_DIGITAL für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
A.5.4.    Die einen Leistungsabschnitt betreffende Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, mit Freigabe eines Leistungsabschnitts zur Zahlung fällig. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu leisten. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
A.5.5.    ABTEILUNG_DIGITAL ist berechtigt, mit Auftragserteilung eine Vorschusszahlung in Höhe von bis zu 50% der Netto-Auftragssumme zu verlangen.
A.5.6.    ABTEILUNG_DIGITAL wird, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße Rechnung stellen, die innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist. Für Dauerschuldverhältnisse, insbesondere für Wartung- und Pflege der Website, Suchmaschinenoptimierung und Online-Werbung erfolgt eine monatliche Abrechnung.

A.6.    Datenschutz

A.6.1.    ABTEILUNG_DIGITAL wird personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG, und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verarbeiten und nutzen.
A.6.2.    Sofern es für die Durchführung der von ABTEILUNG_DIGITAL vertraglich geschuldeten Leistungen notwendig ist, dass ABTEILUNG_DIGITAL im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, so werden die Parteien einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Maßgabe des Artikel 28 Absatz 3 DSGVO schließen.
A.7.    Elektronische Kommunikation
A.7.1.    Die Kommunikation zwischen ABTEILUNG_DIGITAL und dem Auftraggeber erfolgt vorwiegend elektronisch, insbesondere auch über unverschlüsselte E-Mails. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unverschlüsselte E-Mails nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.
A.7.2.    Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und unter dieser Adresse die von ABTEILUNG_DIGITAL versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass die von ABTEILUNG_DIGITAL versandten E-Mails zugestellt werden können. Der Auftraggeber widmet sein angegebenes E-Mail-Postfach ausdrücklich dem Empfang rechtsgeschäftlicher Erklärungen.

A.8.    Allgemeine Haftung

A.8.1.    ABTEILUNG_DIGITAL haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet ABTEILUNG_DIGITAL nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
A.8.2.    Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von ABTEILUNG_DIGITAL der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von ABTEILUNG_DIGITAL ausgeschlossen.
A.8.3.    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ABTEILUNG_DIGITAL.

A.9.    Eigenwerbung

A.9.1.    Sofern der Auftraggeber der Eigenwerbung nicht widerspricht, erklärt er sich damit einverstanden, dass ABTEILUNG_DIGITAL die für den Auftraggeber erstellten Werke bei Bedarf als Referenz auf das öffentliche Webportfolio ausstellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis der Arbeiten verwenden darf.
A.9.2.    Eine Veröffentlichung der URL der erstellten Werke wird gestattet.

A.10.    Fertigstellungstermine, Zeitplan

A.10.1.    Etwaige Fristen und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sich die Parteien in Textform auf solche verständigt haben.
A.10.2.    Für die zu erbringenden Leistungen können sich die Parteien zu Beginn des Vertrages auf einen Zeitplan einigen, welcher insbesondere die Abfolge der zu erbringenden Leistungsabschnitte festlegt. Leistungsabschnitte können sein:

  • die Erstellung eines Konzeptvorschlages / Storyboards
  • die Erstellung von Designs
  • Erstellung von Textvorschlägen

A.10.3.    Ein etwaiger Zeitplan ist von beiden Seiten mindestens in Textform zu bestätigen.
A.10.4.    ABTEILUNG_DIGITAL wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen anzeigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Pandemien, Epidemien usw.) und Umständen im Einflussbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat ABTEILUNG_DIGITAL nicht zu vertreten. Sie berechtigen ABTEILUNG_DIGITAL, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

A.11.    Abnahme, Teilabnahmen bei Werkleistungen

A.11.1.    Nach Erreichen eines vereinbarten Leistungsabschnitts wird ABTEILUNG_DIGITAL den Auftraggeber hierüber informieren und ihm die bisherigen Leistungsergebnisse übermitteln.
A.11.2.    Nach Übermittlung der Leistungsergebnisse erfolgt eine unverzügliche Prüfung durch den Auftraggeber daraufhin, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Wurden die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Auftraggeber die Leistungen unverzüglich abzunehmen.
A.11.3.    Erachtet der Auftraggeber die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er seine Beanstandungen gegenüber ABTEILUNG_DIGITAL unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Zugänglichmachen der Leistungen, mitzuteilen.
A.11.4.    Erhebt der Auftraggeber innerhalb der 14-Tagesfrist keine Beanstandungen, gilt die Abnahme als stillschweigend erteilt. ABTEILUNG_DIGITAL wird den Auftraggeber mit der Meldung der Fertigstellung auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
A.11.5.    Beanstandet der Auftraggeber Leistungen fristgemäß, wird ABTEILUNG_DIGITAL hierzu unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. ABTEILUNG_DIGITAL ist nur verpflichtet weiterhin tätig zu werden, wenn die Einigung binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen erzielt wird. Scheitert ein Einvernehmen, wird der Vertrag beendet, es sei denn, der Auftraggeber erklärt sich mit der Fortführung unter Vorbehalt der ihm wegen der Beanstandungen zustehenden Rechte einverstanden.
A.11.6.    Die Abnahme darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass das Werk nicht den gestalterischen oder ästhetischen Vorstellungen des Auftraggebers entspricht. Der Auftraggeber gesteht ABTEILUNG_DIGITAL insofern ausdrücklich künstlerischen Freiraum bei der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Arbeiten zu.
A.11.7.    Einmal abgenommene Teile des Werkes können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderungen verlangt werden, soweit keine Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.

B.    WEBSITEERSTELLUNG

B.1.    Projektleitung

B.1.1.    Soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, obliegen die Projektleitung und -verantwortung im Rahmen der Websiteerstellung ABTEILUNG_DIGITAL.
B.1.2.    Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
B.1.3.    Der Ansprechpartner von ABTEILUNG_DIGITAL ist Leiter des Projektes und demgemäß für alle während des Projektes auftretenden Fragen sowie für das Einfordern und die Entgegennahme aller vom Auftraggeber geschuldeten Informationen und sonstigen Mitwirkungshandlungen zuständig. Der Projektleiter hat dem Auftraggeber stets und unverzüglich alle das Projekt betreffenden Informationen zu erteilen und Entscheidungen zu treffen. Der Projektleiter kontrolliert regelmäßig die Einhaltung des ggf. vereinbarten Zeitrahmens und des Inhalts des Projektauftrages sowie die Qualität der geleisteten Arbeit.
B.1.4.    Veränderungen der benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
B.1.5.    Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

B.2.    Nutzungsrechte

B.2.1.    Soweit nicht anders vereinbart, räumt ABTEILUNG_DIGITAL dem Auftraggeber an der Website das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.
B.2.2.    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vorstehenden Rechte ohne weitere Zustimmung durch ABTEILUNG_DIGITAL ganz oder teilweise, befristet oder unbefristet, bedingt oder unbedingt, auf Dritte zu übertragen oder einfache Rechte hiervon abzuspalten und Dritten einzuräumen.
B.2.3.    Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt erst im Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung für den betreffenden Leistungsabschnitt durch den Auftraggeber.

B.3.    Rügeobliegenheit

B.3.1.    Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach der Ablieferung durch ABTEILUNG_DIGITAL, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, gegenüber ABTEILUNG_DIGITAL unverzüglich Anzeige zu machen.
B.3.2.    Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Website einschließlich der Dokumentation als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
B.3.3.    Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Website auch in Ansehung dieses Mangels als abgenommen.
B.3.4.    Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
B.3.5.    Hat ABTEILUNG_DIGITAL den Mangel arglistig verschwiegen, so ist ein Berufen auf die vorstehenden Regelungen nicht möglich.

B.4.    Sach- und Rechtsmängelhaftung

B.4.1.    Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art des Werkes erwarten kann. Nacherfüllungsansprüche verjähren in zwölf Monaten; dies gilt nicht bei Vorsatz.
B.4.2.    Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrem erstmaligen Erkennen in Textform gegenüber ABTEILUNG_DIGITAL gemeldet werden und reproduzierbar sind.
B.4.3.    Solange der Auftraggeber die fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist ABTEILUNG_DIGITAL berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
B.4.4.    ABTEILUNG_DIGITAL haftet nicht in den Fällen, in denen der Auftraggeber Änderungen an der von ABTEILUNG_DIGITAL erbrachten Leistung vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
B.4.5.    Der Auftraggeber wird ABTEILUNG_DIGITAL bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen und Daten gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
B.4.6.    Der Auftraggeber wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel), kann der Auftraggeber mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen durch ABTEILUNG_DIGITAL zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Auftraggeber hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
B.4.7.    Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von ABTEILUNG_DIGITAL. Die Nacherfüllung kann durch telekommunikative Übermittlung von Software erfolgen, es sei denn, die telekommunikative Übermittlung ist dem Auftraggeber, beispielsweise aus Gründen der IT-Sicherheit, nicht zuzumuten.

C.    HOSTING

C.1.    Hosting durch ABTEILUNG_DIGITAL

C.1.1.    Die Parteien können vereinbaren, dass die zu erstellende Website von ABTEILUNG_DIGITAL gehostet wird.
C.1.2.    ABTEILUNG_DIGITAL ist nur dann mit der Registrierung von Top-Level-Domain beauftragt, sofern dies ausdrücklich im jeweiligen Angebot bezeichnet ist. Die Registrierung erfolgt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird ABTEILUNG_DIGITAL in diesen Fällen bevollmächtigen.  Andernfalls ist der Auftraggeber selbst für die Verwaltung, Registrierung und Verlängerung der Domain verantwortlich. Ist ABTEILUNG_DIGITAL mit der Registrierung von Top-Level-Domains beauftragt, gelten die jeweiligen Bestimmungen des Registrars.

C.2.    Einräumung von Speicherplatz

C.2.1.    ABTEILUNG_DIGITAL überlässt dem Auftraggeber einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung der Website. Der Umfang des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes ergibt sich aus dem Angebot. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird ABTEILUNG_DIGITAL den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber kann entsprechende Kontingente, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei ABTEILUNG_DIGITAL, nachbestellen.
C.2.2.    ABTEILUNG_DIGITAL trägt – vorbehaltlich der Bestimmungen unter Abschnitt C.3. – dafür Sorge, dass die Website über das Internet abrufbar ist.
C.2.3.    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
C.2.4.    Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
C.2.5.    ABTEILUNG_DIGITAL ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Auftraggebers zu treffen. Zu diesem Zweck wird ABTEILUNG_DIGITAL regelmäßige Backups vornehmen, die Daten des Auftraggebers auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Für den Verlust von Daten haftet ABTEILUNG_DIGITAL jedoch insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
C.2.6.    Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
C.2.7.    Sofern der Auftraggeber personenbezogene Daten auf dem von ABTEILUNG_DIGITAL zur Verfügung gestellten Speicherplatz speichert, werden die Parteien einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Maßgabe des Artikel 28 Absatz 3 DSGVO schließen.
C.2.8.    Mit Beendigung des Hostings wird ABTEILUNG_DIGITAL dem Auftraggeber unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.
C.2.9.    Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Auftraggebers entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. ABTEILUNG_DIGITAL stehen hinsichtlich der Daten des Auftraggebers weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

C.3.    Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

C.3.1.    Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Website sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
C.3.2.    Die Überwachung der Grundfunktionen der Website erfolgt täglich. ABTEILUNG_DIGITAL wird den Auftraggeber über notwendige Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden möglich sein sollte, wird ABTEILUNG_DIGITAL den Auftraggeber davon binnen 36 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
C.3.3.    Die Verfügbarkeit der Website über das Internet beträgt 98,0 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

C.4.    Pflichten des Auftraggebers

C.4.1.    Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. ABTEILUNG_DIGITAL ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte ABTEILUNG_DIGITAL davon in Kenntnis setzen. ABTEILUNG_DIGITAL hat den Auftraggeber über die Sperre und den Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
C.4.2.    Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Website durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch die Geheimhaltung der Zugangsdaten, zu verhindern.
C.4.3.    Unbeschadet der Verpflichtung von ABTEILUNG_DIGITAL zur Datensicherung ist der Auftraggeber selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Website erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
C.4.4.    Der Auftraggeber räumt ABTEILUNG_DIGITAL das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte dem Auftraggeber bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

C.5.    Laufzeit und Kündigung

C.5.1.    Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
C.5.2.    Fehlt es an einer separaten Vereinbarung, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn dieser nicht innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
C.5.3.    Nach erfolgter Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich, spätestens am Tag vor Vertragsende, die auf dem Server gespeicherten Daten zu sichern.

D.    WEBSITEWARTUNG

D.1.    Allgemeines

D.1.1.    Die Parteien können vereinbaren, dass ABTEILUNG_DIGITAL dauerhaft die Wartung der Website übernimmt. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
D.1.2.    Die Wartung beinhaltet

  • die über Nacherfüllungsverpflichtungen hinausgehende Fehlerbeseitigung durch ABTEILUNG_DIGITAL und
  • die Betreuung der Website durch ABTEILUNG_DIGITAL.

D.2.    Fehlerbeseitigung

D.2.1.    Ziel der Fehlerbeseitigung ist die Herstellung oder Aufrechterhaltung der Funktionalität der Website. Ein Fehler liegt dementsprechend vor, wenn die Website, in der für sie vertraglich vorgesehenen Systemumgebung und bei bestimmungsgemäßer Anwendung die vorbezeichnete Funktionalität nicht aufweist und sich dies mehr als nur unwesentlich auswirkt.
D.2.2.    ABTEILUNG_DIGITAL wird vom Auftraggeber mitgeteilte Fehler an der Website jeweils innerhalb angemessener Frist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen beseitigen. Angemessen ist die Frist, innerhalb der ABTEILUNG_DIGITAL unter Berücksichtigung der Auftragslage und der Verfügbarkeit geeigneter Mitarbeiter ohne schuldhaftes Zögern die gemeldeten Fehler analysieren und beseitigen kann.
D.2.3.    Die Art und Weise der Fehlerbeseitigung erfolgt nach Wahl von ABTEILUNG_DIGITAL durch Updates oder Anpassungen der Website.
D.2.4.    ABTEILUNG_DIGITAL erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt. Eine Garantie zur Beseitigung der Fehler überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit besteht nicht.
D.2.5.    ABTEILUNG_DIGITAL wird dem Auftraggeber auf dessen Wunsch nach Meldung eines Fehlers eine unverbindliche Einschätzung für die voraussichtlich benötigte Zeit der Fehlerbehebung geben.
D.2.6.    ABTEILUNG_DIGITAL ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Fehler auch außerhalb ihrer Geschäftszeiten zu beheben; dies jedoch nur, wenn der Auftraggeber hierzu seine Mitwirkung in ausreichendem Umfang zusichert und die für diese Leistungen anfallenden Zusatzentgelte trägt.
D.2.7.    Wird die Website von ABTEILUNG_DIGITAL gehostet, so wird die Website durch das Einspielen von Patches oder, wenn dies technisch erforderlich ist, durch Neuinstallation auf dem Server erfolgen.
D.2.8.    Ist die Website auf den Servern des Auftraggebers installiert, so kann ABTEILUNG_DIGITAL auftretende Fehler nach eigener Wahl durch folgende Maßnahmen beseitigen:

  • Bereitstellung von Software auf Datenträgern oder online, die vom Auftraggeber selbst zu installieren ist. Dies umfasst regelmäßig die Überlassung von Softwarebestandteilen („Patches“), unter Umständen aber auch die Neuinstallation.
  • Fehlerbeseitigung über einen Remote-Zugriff auf die Systeme des Auftraggebers
  • Vorschlag an den Auftraggeber zur Umgehung der Fehler oder zur Fehlerbeseitigung;
  • für den Fall, dass die vorbezeichneten Maßnahmen nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind, durch Fehlerbeseitigung vor Ort.

D.3.    Weiterentwicklungen

D.3.1.    ABTEILUNG_DIGITAL ist im Rahmen der Wartung bestrebt, die Website ständig weiter zu entwickeln. Die Weiterentwicklung der Website kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Website führen, mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird.
D.3.2.    Umfangreichere Weiterentwicklungen sind kostenpflichtig. Auf eine bestimmte Weiterentwicklung besteht kein Anspruch.

D.4.    Nicht geschuldete Leistungen

D.4.1.    Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, sind im Rahmen der Wartung die nachfolgenden Leistungen nicht von ABTEILUNG_DIGITAL geschuldet:

  • Die Anpassung der Website an eine geänderte Hard- oder Softwareumgebung einschließlich der Anpassung an veränderte Betriebssysteme.
  • Die Anpassung der Website an gesetzliche oder andere hoheitliche Anforderungen.
  • Die Beseitigung von Fehlern aus dem Risikobereich des Auftraggebers, insbesondere Fehler, die verursacht wurden, durch unsachgemäße Bedienung oder Veränderung der Website, durch Verseuchung von Softwarekomponenten mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Datenträger, anomale, nicht dem vertraglich Vereinbarten entsprechende Betriebsbedingungen, fehlerhafte Hardware, Ausfall der Stromversorgung oder datenführender Leitungen, Fehler aufgrund mangelnder Informationssicherheit, ungeeigneter Umweltbedingungen am Ort des Softwarebetriebs und höherer Gewalt sowie
  • Die Behebung von Fehlern, die aus Anpassungen der Website oder von Teilen hiervon durch den Auftraggeber oder auf seine Veranlassung durch Dritte entstanden sind.
  • Die über die geschuldete Fehlerbeseitigung hinausgehende Beratung.
  • Die Einweisung und Schulung der Mitarbeiter, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

D.4.2.    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Aus der fehlenden Nennung von Leistungen kann nicht geschlossen werden, dass diese Leistungen Gegenstand der vertraglichen Pflichten von ABTEILUNG_DIGITAL sind. Die Rechte des Auftraggebers aufgrund der von ABTEILUNG_DIGITAL geschuldeten Haftung für Leistungsstörungen bleiben unberührt.
D.4.3.    ABTEILUNG_DIGITAL erklärt sich bereit, Leistungen, die nicht vertraglich geschuldet sind, auf der Grundlage einer separaten Vereinbarung und Vergütung zu erbringen.

D.5.    Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

D.5.1.    Es gelten die allgemeinen Mitwirkungspflichten zu Ziffer A.4.
D.6.    Untersuchungs- und Rügepflicht
D.6.1.    Der Auftraggeber wird die Wartungsleistungen einschließlich der etwaig geänderten oder ergänzten Weiterentwicklung unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen.
D.6.2.    Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen ABTEILUNG_DIGITAL unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten.
D.6.3.    Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.

D.7.    Vergütung

D.7.1.    Für die Erbringung der Wartungsleistungen erhält ABTEILUNG_DIGITAL das im Angebot bezeichnete monatliche Entgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob und wie oft Wartungsleistungen in Anspruch genommen werden.

D.8.    Laufzeit & Kündigung

D.8.1.    Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
D.8.2.    Fehlt es an einer separaten Vereinbarung, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn dieser nicht innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

E.    Online-WERBUNG

E.1.    Leistungen

E.1.1.    Beauftragt der Auftraggeber ABTEILUNG_DIGITAL mit der Online-Bewerbung des Unternehmens des Auftraggebers, so wird ABTEILUNG_DIGITAL, abhängig vom Inhalt des Angebots oder des schriftlichen Vertrags die folgenden oder weitere Leistungen eigenständig für den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit erbringen:

  • Social Media-Kampagnen (z.B. auf Facebook, Instagram)
  • Google-Werbekampagnen (Google Ads)

E.1.2.    Beauftragt der Auftraggeber ABTEILUNG_DIGITAL mit Consulting-Dienstleistungen hinsichtlich der Online-Bewerbung des Unternehmens des Auftraggebers, so wird ABTEILUNG_DIGITAL während der Vertragslaufzeit vorwiegend beratend tätig. Die Erstellung und Implementierung von Kampagnen und Landingpages übernimmt in diesem Fall der Auftraggeber selbst und in eigener Verantwortung.
E.1.3.    ABTEILUNG_DIGITAL ist im Rahmen der Leistungserbringung nicht weisungsgebunden und kann Ort und Zeit der Leistungserbringung selbstständig bestimmen.
E.1.4.    Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet ABTEILUNG_DIGITAL lediglich branchenübliche Sorgfalt, daher Leistungen mittlerer Art und Güte.

E.2.    Pflichten des Auftraggebers

E.2.1.    Der Auftraggeber wird ABTEILUNG_DIGITAL bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen unterstützen. Er stellt im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für ABTEILUNG_DIGITAL kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Auftraggeber rechtzeitig sämtliche benötigten Informationen, Unterlagen und Materialien an ABTEILUNG_DIGITAL übermitteln. Er wird ABTEILUNG_DIGITAL insbesondere alle notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung stellen und ggf. benötigte Zugriffsrechte erteilen. Für die Erstellung von Werbekampagnen erforderliche Materialien wird der Auftraggeber ABTEILUNG_DIGITAL in einem von ABTEILUNG_DIGITAL vorgegebenen oder gängigen elektronischen Format übermitteln.
E.2.2.    Der Auftraggeber nennt ABTEILUNG_DIGITAL zu Beginn des Vertrags einen Ansprechpartner (und dessen Kontaktdaten), der für die Abstimmung der vertraglichen Leistungen und Zurverfügungstellung der erforderlichen Materialien und Unterlagen zuständig und befugt ist. Eine Änderung der Person des Ansprechpartners hat der Auftraggeber gegenüber ABTEILUNG_DIGITAL unverzüglich anzuzeigen.
E.2.3.    Nach Vertragsende trägt der Auftraggeber selbst dafür Sorge die Zugangsdaten, wie Login-Namen und Passwörter, die er ABTEILUNG_DIGITAL mitgeteilt hat, ggf. zu ändern. Ebenso hat er selbst dafür Sorge zu tragen, dass ggf. erteilte Zugangsberechtigungen ABTEILUNG_DIGITAL wieder entzogen werden.

E.3.    Werbekonten

E.3.1.    Für die Erbringung der Leistungen durch ABTEILUNG_DIGITAL wird ein Werbe-Konto benötigt. Sofern der Auftraggeber mehrere Unternehmungen bewerben möchte, sind ggf. mehrere Werbekonten pro Plattform erforderlich und/oder sinnvoll.
E.3.2.    Zur Erbringung der Leistungen wird ABTEILUNG_DIGITAL entweder bereits vorhandene Werbekonten des Auftraggebers nutzen oder ihre eigenen Werbekonten nutzen.
E.3.3.    Verfügt der Auftraggeber bereits über ein oder mehrere Werbekonten wird er ABTEILUNG_DIGITAL vor Vertragsbeginn alle erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen und alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte erteilen.
E.3.4.    Verwendet ABTEILUNG_DIGITAL ihre persönlichen Werbekonten für den Auftraggeber, so wird dieses ausschließlich von ABTEILUNG_DIGITAL verwaltet. Der Auftraggeber hat, soweit nicht anders vereinbart, keinen Anspruch auf Mitteilung der Zugangsdaten oder darauf, das Konto nach Vertragsende zu übernehmen.

E.4.    Freigabe von Werbematerial

E.4.1.    Bevor ABTEILUNG_DIGITAL mit der Leistungserbringung erstmals beginnt und in diesem Rahmen Anzeigen oder sonstiges Werbematerial für den Auftraggeber erstmals veröffentlicht, wird dem Auftraggeber dieses in Form eines Erstentwurfs einmalig zur Freigabe vorgelegt. Verzögerungen bei der Veröffentlichung aufgrund einer nicht erteilten und/oder verzögerten Freigabe gehen zu Lasten des Auftraggebers. ABTEILUNG_DIGITAL haftet nicht für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte. Der Auftraggeber stellt ABTEILUNG_DIGITAL von allen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte gegen ABTEILUNG_DIGITAL aufgrund von rechtsverletzenden Inhalten, die vom Auftraggeber stammen, geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
E.4.2.    Nach der Freigabe des Erstentwurfs werden die Werbematerialien ggf. im Laufe der Kampagne verändert. ABTEILUNG_DIGITAL hat das Recht, aber nicht die Pflicht, auch in diesem Falle eine Freigabe vom Auftraggeber zu verlangen.

E.5.    Urheberrecht, Nutzungsrechte

E.5.1.    Der Auftraggeber stellt ABTEILUNG_DIGITAL ggf. Materialien (z.B. Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Layouts, Texte, Datenbanken, Videos, Filme und Konzepte) für die Erbringung der Online-Marketingleistungen zur Verfügung. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Materialien keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte verletzen und er insbesondere zuvor die Einwilligung ggf. abgebildeter Personen zur Veröffentlichung eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt ABTEILUNG_DIGITAL von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen ABTEILUNG_DIGITAL aufgrund oder im Zusammenhang mit übergebenen Materialien geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
E.5.2.    Entscheidet sich der Auftraggeber für die Verwendung von Stockfotografien, so weist ABTEILUNG_DIGITAL den Auftraggeber darauf hin, dass bei Stockfotografien stets die Gefahr bestehen kann, dass urheberrechtlich geschütztes Material unter Umständen nicht ordnungsgemäß lizensiert wurde. Das Risiko hinsichtlich der Verwendung von Stockfotografien trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Es gelten entsprechend die Regelungen des Abschnittes A7.
E.5.3.    Der Auftraggeber räumt ABTEILUNG_DIGITAL ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den übergebenen Materialien zum Zwecke der Werbung für den Auftraggeber sowie zu Referenzzwecken bzw. Zwecken der Eigenwerbung ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. Das Nutzungsrecht umfasst
-    das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form;
-    das Recht zur umfassenden Be- und Umarbeitung;
-    das Recht zur Verbreitung in jeder Form und mit jedem Mittel gleich, ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung über drahtgebundene und drahtlose Netze;
-    das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe;
-    das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung in jeder Form sowie
-    das Recht, die Materialien sonst wie zugänglich zu machen.
Der Auftraggeber sichert weiterhin zu, dass er berechtigt ist, über die Nutzungsrechte an den übergebenen Materialien zu verfügen und dass er keine Verfügungen getroffen hat, die der Einräumung der Nutzungsrechte an ABTEILUNG_DIGITAL entgegenstehen.
E.5.4.    ABTEILUNG_DIGITAL wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien nur für die vertraglich vereinbarten Leistungen verwenden.
E.5.5.    Sofern ABTEILUNG_DIGITAL für den Auftraggeber Werbematerialien (z.B. Anzeigen, Grafiken, Texte, Websites, Layouts, Videos usw.) erstellt, räumt ABTEILUNG_DIGITAL dem Auftraggeber ein nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes, einfaches Nutzungsrecht an diesen Materialien ein. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Werbematerialien an Dritte weiterzugeben und/oder diesen Nutzungsrechte hieran einzuräumen.

E.6.    Vertragsdauer und Kündigung

E.6.1.    Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
E.6.2.    Fehlt es an einer separaten Vereinbarung, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn dieser nicht innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

E.7.    Werbebudget

E.7.1.    Der Auftraggeber wird ein variables monatliches Werbebudget für das Online-Marketing zur Verfügung stellen. Die Parteien können im Angebot ein Mindest- oder Maximalwerbebudget vereinbaren. Sofern im Angebot kein Werbebudget vereinbart wurde, werden die Parteien das Werbebudget in Textform festhalten. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Erfolg von Online-Marketingkampagnen maßgeblich von der Höhe des investierten Werbebudgets abhängig sein kann und dass seitens ABTEILUNG_DIGITAL kein bestimmter Werbeerfolg geschuldet wird.
E.7.2.    Die Zurverfügungstellung des Werbebudgets erfolgt direkt über das jeweilige Werbekonto. Bei bereits vorhandenen Konten des Auftraggebers, wird dieser eine gültige Zahlungsmethode hinterlegen.
E.7.3.    Sofern die Werbung über einen Account des Auftraggebers erfolgt, ist dieser allein verantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass während der Vertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist. Können Kampagnen aufgrund unzureichenden Budgets im Werbekonto des Auftraggebers nicht betrieben werden oder werden diese aufgrund des unzureichenden Budgets unterbrochen, so geht dies ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. Der Vergütungsanspruch von ABTEILUNG_DIGITAL bleibt hiervon unberührt.    
E.7.4.    Sollte die Werbe-Kampagne nicht über ein Werbekonto des Auftraggebers erfolgen, sondern das Werbekonto von ABTEILUNG_DIGITAL abgerechnet werden, ist ABTEILUNG_DIGITAL jederzeit berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. ABTEILUNG_DIGITAL behält sich vor, eine monatliche Verwaltungsgebühr i.H.v. 0,5% des vereinbarten monatlichen Werbebudgets für die Kontoführung und Budgetverwaltung zu erheben. Über die entsprechende Gebühr wird der Auftraggeber gesondert in Textform informiert.

F.    Suchmaschinenoptimierung

F.1.    Leistungen

F.1.1.    Sofern die ABTEILUNG_DIGITAL für den Auftraggeber Suchmaschinenoptimierung durchführt, so erfolgt dies nach branchenüblichem Standard.
F.1.2.    ABTEILUNG_DIGITAL schuldet lediglich Leistungen mittlerer Art und Güte. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, insbesondere keine bestimmte Anzeigenposition innerhalb der Suchmaschinen.
F.1.3.    Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der genaue Algorithmus der Suchmaschinen nicht öffentlich zugänglich ist und eine Suchmaschinenoptimierung nur anhand des aktuellen Kenntnisstandes erfolgen kann.
F.2.    Vergütung
F.2.1.    Für die Leistungserbringung erhält ABTEILUNG_DIGITAL das im Angebot bezeichnete Entgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

G.    Social-Media-Management

G.1.    Leistungen

G.1.1.    Sofern die ABTEILUNG_DIGITAL für den Auftraggeber Leistungen im Bereich des Social-Media-Managements durchführt, so erfolgt dies nach branchenüblichem Standard. ABTEILUNG_DIGITAL schuldet lediglich Leistungen mittlerer Art und Güte. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, insbesondere keine bestimmte Reichweite.
G.1.2.    Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und können insbesondere sein:

  • Content-Generierung
  • Verwaltung der Social-Media-Seite
  • Das Interagieren mit den Nutzern

G.1.3.    Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass in der Betreuung von Social-Media-Seiten, insbesondere wenn provokativer Content gewählt wird, stets die Gefahr einer negativen Reputation (Shit-Storm) besteht.  ABTEILUNG_DIGITAL haftet lediglich entsprechend den Vorschriften des Abschnitts A7.

G.2.    Pflichten des Auftraggebers

G.2.1.    Für die Erbringung der Leistungen durch ABTEILUNG_DIGITAL werden Social-Media-Accounts benötigt. Sofern der Auftraggeber mehrere Seiten moderiert möchte, sind ggf. mehrere Konten pro Plattform erforderlich und/oder sinnvoll.
G.2.2.    Zur Erbringung der Leistungen wird ABTEILUNG_DIGITAL entweder bereits vorhandene Social-Media-Konten des Auftraggebers nutzen oder für den Auftraggeber nach Absprache entsprechende Konten anlegen.
G.2.3.    Verfügt der Auftraggeber bereits über ein oder mehrere Social-Media-Accounts wird er ABTEILUNG_DIGITAL vor Vertragsbeginn alle erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen und alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte erteilen.

G.3.    Nutzungsrechte

G.3.1.    Der Auftraggeber stellt ABTEILUNG_DIGITAL ggf. Materialien (z.B. Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Layouts, Texte, Datenbanken, Videos, Filme und Konzepte) für die Erbringung der Leistung zur Verfügung. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Materialien keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte verletzen und er insbesondere zuvor die Einwilligung ggf. abgebildeter Personen zur Veröffentlichung eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt ABTEILUNG_DIGITAL von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen ABTEILUNG_DIGITAL aufgrund oder im Zusammenhang mit übergebenen Materialien geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
G.3.2.    Entscheidet sich der Auftraggeber für die Verwendung von Stockfotografien, so weist ABTEILUNG_DIGITAL den Auftraggeber darauf hin, dass bei Stockfotografien stets die Gefahr bestehen kann, dass urheberrechtlich geschütztes Material unter Umständen nicht ordnungsgemäß lizensiert wurde. Das Risiko hinsichtlich der Verwendung von Stockfotografien trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Es gelten entsprechend die Regelungen des Abschnittes A7.
G.3.3.    Der Auftraggeber räumt ABTEILUNG_DIGITAL ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den übergebenen Materialien zum Zwecke der Werbung für den Auftraggeber sowie zu Referenzzwecken bzw. Zwecken der Eigenwerbung ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. Das Nutzungsrecht umfasst

  • das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form;
  • das Recht zur umfassenden Be- und Umarbeitung;
  • das Recht zur Verbreitung in jeder Form und mit jedem Mittel gleich, ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung über drahtgebundene und drahtlose Netze;
  • das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe;
  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung in jeder Form sowie
  • das Recht, die Materialien sonst wie zugänglich zu machen.

Der Auftraggeber sichert weiterhin zu, dass er berechtigt ist, über die Nutzungsrechte an den übergebenen Materialien zu verfügen und dass er keine Verfügungen getroffen hat, die der Einräumung der Nutzungsrechte an ABTEILUNG_DIGITAL entgegenstehen.
G.3.4.    ABTEILUNG_DIGITAL wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien nur für die vertraglich vereinbarten Leistungen verwenden.
G.3.5.    Sofern ABTEILUNG_DIGITAL für den Auftraggeber Werbematerialien (z.B. Anzeigen, Grafiken, Texte, Websites, Layouts, Videos usw.) erstellt, räumt ABTEILUNG_DIGITAL dem Auftraggeber ein zeitlich unbefristetes, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht an diesen Materialien ein. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Werbematerialien an Dritte weiterzugeben und/oder diesen Nutzungsrechte hieran einzuräumen.

G.4.    Vergütung

G.4.1.    Für die Leistungserbringung erhält ABTEILUNG_DIGITAL das im Angebot bezeichnete Entgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

H.    Foto- und Videoproduktionen

H.1.    Leistungen

H.1.1.    Die Leistungen ergeben sich grundsätzlich aus dem individuellen Angebot.
H.1.2.    Sofern Konzeptvorschläge geschuldet sind, hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber ABTEILUNG_DIGITAL in Textform freizugeben oder Entwurfsänderungen/Nachbesserungen mitzuteilen.
H.1.3.    Lehnt der Auftraggeber die Konzeptvorschläge, nach jeweils geänderten Wünschen des Auftraggebers öfter, als die im Angebot geschuldete Anzahl ab, so hat ABTEILUNG_DIGITAL das Recht, den Vertrag zu kündigen und für die Konzeptentwicklungsphase eine anteilig vereinbarte oder angemessene Vergütung verlangen.
H.1.4.    Nach Freigabe des Konzepts erstellt der Auftragnehmer anhand dieses Konzepts das angebotene Werk.

H.2.    Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

H.2.1.    Der Auftraggeber hat ABTEILUNG_DIGITAL alle zur Entwicklung des Werkes erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zu übermitteln und Änderungswünsche rechtzeitig zu äußern.
H.2.2.    Spätestens nach Erstellung des Konzepts hat der Auftraggeber ABTEILUNG_DIGITAL sämtliche zur Erstellung des Werkes erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Hierzu gehört insbesondere, sofern nicht anders vereinbart ist:

  • Buchung und Bereitstellung der Locations
  • Organisation von Darstellern
  • Organisation und Bereitstellung von Requisiten

H.2.3.    Sofern im Rahmen der Produktion das Werk mit anderen Werken verbunden werden soll, insbesondere bei Bearbeitung und Zusammenschnitt, hat der Auftraggeber ABTEILUNG_DIGITAL sämtliche Inhalte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
H.2.4.    Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht hinreichend nachkommt gehen zu dessen Lasten.
H.2.5.    Der Auftraggeber hat bei sämtlichen übermittelten Daten dafür Sorge zu tragen, dass er auch über die notwendigen Rechte verfügt.
H.2.6.    Der Auftraggeber hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass er von allen abgebildeten Personen über die notwendigen Einwilligungen verfügt und diese ABTEILUNG_DIGITAL auf Anforderung nachweisen kann. Bei der Abbildung von Minderjährigen ist der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, entsprechende Einwilligungserklärung aller Sorgeberechtigten einzuholen.
H.2.7.    Der Auftraggeber stellt ABTEILUNG_DIGITAL von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen ihn aufgrund unzureichender Rechte und/oder Einwilligungen geltend machen.

H.3.    Nutzungsrechte

H.3.1.    ABTEILUNG_DIGITAL räumt dem Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem entstandenen Werk ein, sofern in dem Angebot keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Das ausschließliche Nutzungsrecht verbleibt ausdrücklich bei ABTEILUNG_DIGITAL
H.3.2.    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Werke mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder sie zu löschen, durch andere Auftragnehmer umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprache zu übersetzen, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

H.4.    Datensicherung

H.4.1.    Nach Fertigstellung und Abnahme hat der Auftraggeber das Werk, daher insbesondere die Daten, unverzüglich zu sichern. Rohdateien übergibt ABTEILUNG_DIGITAL ausschließlich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde und gegen zusätzliches Entgelt.
H.4.2.    Ein Datenverlust nach Abnahme des Werkes geht zu Lasten des Auftraggebers.

H.4.3.    Ausfall aufgrund höherer Gewalt
H.4.4.    Kann die geplante Produktion aufgrund höherer Gewalt nicht an geplanten Ort oder zum geplanten Zeitpunkt stattfinden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon grundsätzlich unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall auf einen neuen Veranstaltungstermin verständigen, der die Interessen beider Parteien hinreichend berücksichtigt. Kann die Verlegung der Produktion einer Partei nicht zugemutet werden (z.B. bei ereignisgebundenen Veranstaltungen), so kann die Partei vom Vertrag zurücktreten. Dem Auftraggeber bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass ABTEILUNG_DIGITAL ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
H.4.5.    Als höhere Gewalt gelten von außen kommende Ereignisse, die keine der Parteien zu vertreten hat, insbesondere nicht vorhersehbare behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien. Ausdrücklich nicht als höhere Gewalt gilt schlechtes Wetter.
H.4.6.    Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt kann ABTEILUNG_DIGITAL – unabhängig davon, ob die Produktion nachgeholt wird oder nicht – die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen und bis dahin angefallene Aufwendungen ersetzt verlangen. Außerdem kann ABTEILUNG_DIGITAL, soweit erforderlich, die Kosten für Abbau, Abholung usw. in Rechnung stellen.

I.    Besondere Bestimmungen für Live-Veranstaltungen

I.1.    Leistungen
I.1.1.    ABTEILUNG_DIGITAL bietet unter anderem die Produktion von „Live-Content“, daher insbesondere Livestreaming an.
I.1.2.    Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass gerade in Hinblick auf Livestreaming, grundsätzlich nur eingeschränkter Erfolg geschuldet werden kann.

J.    Pflichten des Auftraggebers

J.1.1.    Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass ABTEILUNG_DIGITAL die vereinbarten Leistungen am vereinbarten Ort auch tatsächlich erbringen kann. Er ist für die rechtzeitige Einholung aller für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse verantwortlich. Diese hat er auf Verlangen von ABTEILUNG_DIGITAL jederzeit unverzüglich gegenüber ABTEILUNG_DIGITAL nachzuweisen. Nicht ordnungsgemäß eingeholte Genehmigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Genehmigungen die Veranstaltung in der vorgesehen Form vollständig abdecken.
J.1.2.    Der Auftraggeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass ABTEILUNG_DIGITAL bzw. die für ABTEILUNG_DIGITAL tätigen Personen Zugang zum Veranstaltungsort und zu allen für die Leistungserbringung relevanten Einrichtungen (insb. Stromanschlüsse, Sicherungskästen usw.) erhalten. Werden Zugangskarten, Fahrzeugpassierscheine oder ähnliches benötigt, so stellt der Auftraggeber diese ABTEILUNG_DIGITAL rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
J.1.3.    Der Auftraggeber hat außerdem sicherzustellen, dass die Anfahrt zum Veranstaltungsort über befestigte Wege möglich ist. Darüber hinaus hat er dafür zu sorgen, dass für die Fahrzeuge von ABTEILUNG_DIGITAL kostenlose Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung stehen.
J.1.4.    Der Auftraggeber trägt insbesondere Sorge dafür, dass der vorgesehene Aufbauort für die beauftragten Aufbauten geeignet ist. ABTEILUNG_DIGITAL ist nicht verpflichtet den Aufbauort auf seine Eignung hin zu überprüfen und schuldet lediglich den Aufbau an einem üblichen Aufbauort ohne Behinderungen oder Erschwernisse.
J.1.5.    Alle Verzögerungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen (Mitwirkungs-)Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Entstehen Wartezeiten für von ABTEILUNG_DIGITAL zur Verfügung gestelltes Personal, so ist diese Zeit vom Auftraggebern entsprechend der vereinbarten Stunden-/ Tagessätze zu vergüten. Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

J.2.    Stornierung/Absage

J.2.1.    Stornierungen des Auftrags haben zu ihrer Wirksamkeit mindestens in Textform zu erfolgen. Storniert der Auftraggeber den Auftrag aus Gründen, die ABTEILUNG_DIGITAL nicht zu vertreten hat, so hat er an ABTEILUNG_DIGITAL eine Stornierungspauschale entsprechend der nachfolgenden Vorgaben zu entrichten:

  • Stornierung bis zu 21 Tage vor Auftragsbeginn – 25% der Auftragssumme gemäß Angebot
  • Stornierung bis zu 14 Tage vor Auftragsbeginn – 50% der Auftragssumme gemäß Angebot
  • Stornierung bis zu 7 Tage vor Auftragsbeginn – 75% der Auftragssumme gemäß Angebot
  • Stornierung ab 7 Tage vor Auftragsbeginn – 100% der Auftragssumme gemäß Angebot

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei ABTEILUNG_DIGITAL.
J.2.2.    Dem Auftraggeber bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass ABTEILUNG_DIGITAL ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
J.2.3.    Ausfall aufgrund höherer Gewalt
J.2.4.    Kann die geplante Produktion aufgrund höherer Gewalt nicht an geplanten Ort oder zum geplanten Zeitpunkt stattfinden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon grundsätzlich unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall auf einen neuen Veranstaltungstermin verständigen, der die Interessen beider Parteien hinreichend berücksichtigt. Kann die Verlegung der Produktion einer Partei nicht zugemutet werden (z.B. bei ereignisgebundenen Veranstaltungen), so kann die Partei vom Vertrag zurücktreten. Dem Auftraggeber bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass ABTEILUNG_DIGITAL ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
J.2.5.    Als höhere Gewalt gelten von außen kommende Ereignisse, die keine der Parteien zu vertreten hat, insbesondere nicht vorhersehbare behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien. Ausdrücklich nicht als höhere Gewalt gilt schlechtes Wetter.
J.2.6.    Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt kann ABTEILUNG_DIGITAL – unabhängig davon, ob die Produktion nachgeholt wird oder nicht – die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen und bis dahin angefallene Aufwendungen ersetzt verlangen. Außerdem kann ABTEILUNG_DIGITAL, soweit erforderlich, die Kosten für Abbau, Abholung usw. in Rechnung stellen.

K.    Online Recruiting

K.1.    Leistungen

K.1.1.    Sofern ABTEILUNG_DIGITAL für den Auftraggeber Online-Recruiting durchführt, so erfolgt dies nach branchenüblichem Standard.
K.1.2.    Gegenstand des Online Recruiting ist regelmäßig das Schalten von Stellenanzeigen auf diversen Plattformen.
K.1.3.    ABTEILUNG_DIGITAL schuldet lediglich Leistungen mittlerer Art und Güte und keinen konkreten Erfolg. Insbesondere ist nicht geschuldet, dass die ausgeschriebene Position besetzt wird.

L.    SCHLUSSBESTIMMUNGEN

L.1.1.    Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von ABTEILUNG_DIGITAL.
L.1.2.    Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen wurden, der Sitz von ABTEILUNG_DIGITAL. ABTEILUNG_DIGITAL ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
L.1.3.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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